DER ZÖLLER - WIEDER NEU. Und VERSANDKOSTENFREI - wie alle Bücher bei uns!!NEU 2021 im November: Zöller ZPO Zivilprozessordnung. Der Standardkommentar in 34. Auflage 2022Mit Gerichtsverfassungsgesetz und den Einführungsgesetzen, mit Internationalem Zivilprozessrecht, EG-Verordnungen, Kostenanmerkungen
Der neue Zöller - Prozessrecht vom Feinsten
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Die neue Auflage bringt Sie wieder auf den neuesten Stand. Und zwar in der von diesem Kommentar gewohnten außerordentlichen Qualität. Es hat sich immerhin einiges getan seit der Vorauflage.
Der neue Zöller: beste Argumente, kritische und meinungsbildende Kommentierung. Das Meisterwerk der ZPO-Kommentierung bietet Ihnen natürlich auch Kóstenanmerkungen und viele topaktuelle Formulierungshilfen für Anträge und Entscheidungen.
Im Jahre 1910 erschien in der Attenkoferschen Verlagsbuchhandlung Straubing das von dem nachmaligen Justiz- und Kassenrat Hans Meyer verfasste Handbuch mit dem Titel "Zivilprozeßordnung mit Gerichtsverfassungsgesetz", als Arbeitshilfe für die Gerichtsschreiber.
Die 34. Auflage 2022 repräsentiert also eine nun mehr als 110-jährige Tradition! 1948 wurde Oberlandesgerichtsrat Dr. Richard Zöller Mitherausgeber und seit 1954 ist der Kommentar als "ZÖLLER" bei Anwälten und Gerichten zum führenden Standarwerk der ZPO-Kommentierung geworden.
Wie immer just in time - nicht zu früh und nicht zu spät - kommt der neue Zöller.
Der Zöller ist und bleibt richtungweisend, meinungsbildend, kritisch, argumentativ.
Mit der gewohnten Akribie wurden wieder Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur verarbeitet.
Kaum eine materielle Gesetzesänderung bleibt ohne Folge im Prozessrecht. Änderungen an versteckten Stellen sind daher an der Tagesordnung. Für den Zöller kein Problem. Auch die entlegenste Folgeänderung wird von diesem Autorenteam aufgespürt und ins Bewusstsein geholt.
Bis zur letzten Minute vor der Drucklegung wird beim Zöller aktualisiert. Aktueller geht es daher nicht.
Nach wie vor ein dickes Plus: die Kosten- und Vergütungsanmerkungen
Der erfahrene, aufeinander abgestimmte Autorenkreis bürgt auch weiterhin für unschlagbare Qualität.
„Überlegenheit erfordert stetige Verbesserung“ - getreu diesem Motto hat auch die 34. Auflage des Zöller viel Neues zu bieten:
Vielfältige Ausstrahlungen der Digitalisierung, insb. durch das jüngst verabschiedete Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs
Erfahrungen aus der Bewältigung der Pandemie, insb. zu Einsatz von Video-Kommunikation und schriftlichem Verfahren, Beweis- und Wiedereinsetzungsrecht
Steigerung der Effizienz des Zivilprozesses, insb. durch Spezialisierung und Strukturierung
Modernisierung und Fortentwicklungen der Zwangsvollstreckung (Pfändungsschutz, Kontopfändung, Pfändungsfreigrenzen, Schutz von Gerichtsvollziehern)
Neuerungen bei der Hinzuziehung von Sachverständigen (mit Auswirkungen in den Kostenanmerkungen)
Neugewichtung von Geheimnisschutz und Datenschutz
Die Gesetzgebung
Das alles drückt sich in einer Vielzahl von Gesetzesänderungen der kommentierten Vorschriften, aber auch in ganz neuen Vorschriften aus, die traditionell beim Zöller bis zur Drucklegung akribisch und auf den Punkt gebracht eingearbeitet werden. Hinzu kommen sehr viele mittelbare Auswirkungen der genannten und weiterer Änderungsgesetze auf das Verfahrensrecht, die ebenfalls enorm gründlich eingearbeitet wurden:
Gesetz zur Änderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften (§§ 91, 130a, 168, 173 (neu), 174-176, 183, 186, 192-193a, 195, 278, 317, 699, 702, 724, 753, 829, 840 ZPO, § 14b FamFG)
Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes – PKoFoG (§§ 788, 811, 835, 840, 850c, 850f, 850k, 850l, 882a, 899-910 (neu), 954 ZPO)
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (§§ 755, 757a (neu), 802c, 802d, 802l, 811, 811a, 811c, 811d, 812, 813, 850a, 850b, 850l, 851c, 929 ZPO, §§ 87, 96 FamFG)
Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie in Zivil-, Insolvenz und Strafverfahrensrecht (KostRÄG) (§ 115 ZPO)
Verordnung über die elektronische Aktenführung bei den obersten Gerichten des Bundes (§ 298a ZPO)
Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften (§ 299 ZPO)
Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens (§§ 176, 189 GVG)
59. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen (§ 171b GVG)
Gesetz zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (Verlängerung der Befristung)
Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts – SanInsFoG (§ 19b (neu) ZPO, §§ 22, 71, 72a, 119a GVG)
Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – MoPeG (§§ 50, 735, 736, 859 ZPO, EGZPO)
Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften – WEMoG (§§ 23, 72 GVG)
Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (§§ 79, 753a (neu) ZPO)
Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (§ 130a ZPO, § 172 GVG)
Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsrechts
Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften (§ 797 ZPO)
Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrechts sowie im Miet- und Pachtrecht (§ 44 (neu) EGZPO)
PKH-Bekanntmachung
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (§§ 1080, 1111 ZPO)
Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (§§ 51, 53, 170a (neu) ZPO, §§ 151, 152, 155a, 158, 168-168f (neu), 168g FamFG)
Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (§§ 68, 158-159 (neu), 174 FamFG, §§ 22, 23b, 119 GVG)
Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen – KJSG (§ 166 FamFG)
Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (§ 167b (neu) FamFG)
Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption – Adoptionshilfegesetz (§ 108 FamFG)
Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsgesetzes (§§ 114, 222, 226 FamFG)
Einige der genannten Gesetze treten erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft (das MoPeG beispielsweise erst zum 1.1.2024). Eine weitere Herausforderung, die das Zöller-Team bestens gemeistert hat. Alle Änderungen – auch die zukünftigen – werden nämlich bereits jetzt an Ort und Stelle so kompetent und vorausschauend kommentiert, dass der Leser beste Informationen sowohl über die jetzt noch geltende aktuelle als auch die zukünftige Rechtslage bekommt.
Auch online auf der Höhe der Zeit
Und sobald das neue Recht in Kraft tritt, wird der Zöller online in allen verfügbaren Datenbanken umgehend auf die aktuell geltende Rechtslage umgestellt. Ein weiteres echtes Plus des Zöller!
Die Rechtsprechung
Es versteht sich von selbst, kann aber nicht oft genug betont werden. Neben der Gesetzgebung ist die kompetente Einarbeitung von Hunderten von neuen Entscheidungen Markenzeichen des Zöller. So auch wieder in der 34. Auflage.in den Zöller eingearbeitet.
Unschlagbares Autorenteam
Bewältigt hat diese erneut große Flut an Änderungen ein aufeinander abgestimmter Autorenkreis, der eine sorgfältige, zuverlässige und praxisorientierte Kommentierung garantiert, mit Akribie und Engagement zu Werke geht und keine Wünsche offen lässt.
Bearbeitet von Prof. Dr. Christoph Althammer, VorsRiKG Christian Feskorn, Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhold Geimer, Prof. Dr. Reinhard Greger, RiAG a.D. Kurt Herget, PräsBayObLG Dr. Hans-Joachim Heßler, Stellv.DirAG Dr. Arndt Lorenz, PräsOLG a.D. Clemens Lückemann, VorsRiLG Dr. Hendrik Schultzky, VizePräsLG Dr. Mark Seibel, RiOLG Dr. Gregor Vollkommer. Begründet von Dr. Richard Zöller.